Der Cranzer und der Neuenfelder Hauptdeich müssen ertüchtigt werden, um ihn an die aktuellen Anforderungen des öffentlichen Hochwasserschutzes in Hamburg anzupassen. Das Vorhaben teilt sich in drei wesentliche Projekte auf:

01 Deicherhöhung und -instandsetzung:

Auf einer Länge von 3,2 Kilometern soll der Deich auf 9 Meter über NHN (Normalhöhennull = Höhe über dem Meeresspiegel), im Anschluss an den Finkenwerder Hauptdeich West auf 9,40 Meter über NHN erhöht werden. Die Deichkrone wird zudem durchgängig auf 3 Meter verbreitert. Dabei soll der Deichbau möglichst nachhaltig sein. Das bedeutet, dass er auch in Zukunft weiter an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst und entsprechend nacherhöht werden kann.

Dies wird durch die sogenannte Erdbauweise erreicht, bei der die Erhöhung der Deichkrone gleichzeitig eine Verbreiterung des Deichkörpers zur Folge hat. Konstruktive Bauwerke wie z. B. Spundwände haben zwar den Vorteil, dass sie keinen zusätzlichen Platz benötigen. Allerdings schneiden sie in Sachen Deichverteidigung im Vergleich zum in Erdbauweise ertüchtigten Deich schlechter ab und sind sowohl in der Errichtung als auch in der Unterhaltung deutlich teurer. Deshalb sollten solche Sonderlösungen entsprechend der geltenden Regelwerke auch nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

Auch die Beschaffenheit des Deiches wird angepasst: In Cranz an der Landesgrenze zu Niedersachsen ist auf einer Länge von 280 Metern noch ein Vollkleideich vorzufinden. Dieser wird durch einen Deich mit Sandkern und Kleiabdeckung ersetzt. Aus dem Sandkern kann eindringendes Wasser im Vergleich zu Vollkleideichen gezielt abgeführt werden. Hierzu werden auf der gesamten Deichlänge die Deichdrainagen erneuert.

02 Grundsanierung der Deichverteidigungs- und Hauptverkehrsstraße

Die Straße entlang des Deiches ist stark belastet, täglich fahren bis zu 24.000 Fahrzeuge über den Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich. Durch die intensive Nutzung ist die Straße mit den Jahren sanierungsbedürftig geworden und muss im Zuge der Deichertüchtigung grundhaft erneuert werden. Orientiert am Hamburger Regelwerk für die Planung und den Entwurf von Stadtstraßen soll die Fahrbahn auf insgesamt 7 Meter (bisher 6,20 bis 7,30 Meter) ausgebaut werden.

Der aktuelle Geh- und Radweg ist streckenweise sehr schmal und bietet nur wenig Sicherheit. Um Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen mehr Platz zu bieten, soll der Geh- und Radweg auf 4 Meter inkl. Schutzstreifen (bisher 2 Meter) verbreitert werden. So kann der Verkehr in beide Richtungen fließen. Damit können alle Verkehrsteilnehmer die Straße sicherer nutzen. Auch hoch belastete Knotenpunkte sollen optimiert werden, um den Verkehrsfluss auf der gesamten Strecke zu verbessern. Ziel der Maßnahmen ist es, die Leistungsfähigkeit der Straße zu steigern.

03 Erneuerung der Be- und Entwässerung

Der Binnendeichgraben übernimmt heute – neben der Entwässerung – für den Deich eine wichtige Funktion für die Be- und Entwässerung binnenseitiger Flächen. Im Zuge der Deichanpassung wird er versetzt. Zudem werden seine wasserwirtschaftlichen Funktionen neu geregelt. In Zukunft wird er nur noch der Entwässerung dienen.

Die Deichdrainagen werden ebenfalls erneuert. Sie dienen der Entwässerung des Deichkerns und leiten das Wasser gezielt in den Deichgraben ab. Die Ertüchtigung des Deiches erfordert ebenfalls eine Anpassung des Siel- und Schöpfwerkes Neuenfelde.

 

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse stellt das Vorhaben eine planerische Herausforderung dar. Es gibt keine freie Fläche zwischen Deich, Straße und privaten bzw. (land-)wirtschaftlichen Flächen, sodass jeder Meter sorgsam geplant werden muss. Auf der einen Seite des Deiches liegt das sensible europäische Schutzgebiet „Mühlenberger Loch“ mit dem streng geschützten Lebensraumtyp Tideauwald. Auf der anderen Seite befinden sich Wohnbebauung und (land-)wirtschaftliche Flächen. Die ReGe ist sich der besonderen Lage bewusst und bemüht, einerseits das Naturschutzrecht zu wahren und gleichzeitig die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen einzubinden. In der Vorplanung hat die ReGe daher zahlreiche Varianten geprüft und nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Umwelt (u. a. Schutzgüter Mensch, Naturschutz, Flächen- und Bodenschutz)
  • Bau (u. a. Baubarkeit, Baugrund, Einhaltung von Richtlinien und Regelwerken) und
  • Aufwand (u. a. Baukosten, Unterhaltungsaufwand, Grunderwerb).

Nach Abwägung aller Kriterien hat die ReGe in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Vorzugsvariante ermittelt, die eine Ertüchtigung des Deiches auf der Binnenseite vorsieht. Die Wahl ist auch Ergebnis eines Ausschlussverfahrens: Der Tideauwald als Teil des Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebietes „Mühlenberger Loch / Neßsand“ ist naturschutzrechtlich streng geschützt. In ihn dürfte nach bestehendem Naturschutzgesetz nur eingegriffen werden, wenn es keine zumutbare Alternative, also keine andere vertretbare Lösung gäbe. Diese besteht nach Naturschutzrecht jedoch mit der Ertüchtigung nach binnen.

Allerdings lässt sich die Binnenvariante nur realisieren, wenn dafür Teile von öffentlichen, privaten und (land-)wirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen werden. Mit Blick auf die individuellen Betroffenheiten und die Interessen der Menschen vor Ort soll dieser Eingriff durch eine optimierte Planung und Sonderlösungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Der Tideauwald ist Teil des Mühlenberger Lochs, welches ein Naturschutzgebiet sowie EU-Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet Bestandteil von „Natura 2000“ ist. Dieses Biotop zählt zu den artenreichsten und vitalsten Lebensräumen Europas. Vor allem in Mitteleuropa sind Tideauwälder jedoch sehr selten geworden. Aus diesem Grund ist der besondere Schutz der Tideauwälder in den FFH-Richtlinien verankert.

Bei jeder der geprüften Varianten, bei denen der Deich ganz oder nur teilweise nach außen ertüchtigt würde, läge der Eingriff in den Tideauwald über einem Prozent und damit über der Erheblichkeitsschwelle: Der Eingriff hätte also erhebliche Auswirkungen auf den Lebensraum in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen. An dieser Stelle folgte im Zuge der Abwägung der Varianten die Ausnahmeprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz, ob trotzdem eingegriffen werden darf.

Laut Naturschutzrecht gibt es mit der Deichertüchtigung nach binnen eine zumutbare Alternative. Weitere Schritte – wie etwa die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei der Europäischen Kommission und die Möglichkeit der Kompensation – wurden dadurch nicht weiter betrachtet. Da die Ausnahmeregelung bereits durch den 2. Prüfschritt („alternative Lösung“) verhindert wird, hat der 3. Prüfschritt in diesem Fall keine weitere Relevanz.