Planfeststellungsverfahren läuft

28. November 2022: Im August hat das Planungsteam der ReGe Hamburg die Planfeststellungsunterlagen im Auftrag der HPA bei der Planfeststellungsbehörde, der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), eingereicht und damit das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung hat die BWI diese Unteralgen öffentlich ausgelegt und online zur Verfügung gestellt. Die Einwendungsfrist ist am 7. November 2022 abgelaufen. Aktuell bearbeitet die ReGe die eingegangenen Einwendungen. Interessierte können sich die Unterlagen weiterhin auf der Website der BWI ansehen.

Der Website der BWI können ebenfalls alle weiteren Informationen zum Planfeststellungsverfahren entnommen werden.

Das Projekt:

Warum der Deich erhöht werden muss

Der Klimawandel macht auch vor Norddeutschland nicht Halt. Weltweit steigt der Meeresspiegel an – das betrifft auch den Hochwasserschutz in den südlich der Elbe gelegenen Stadtteilen Cranz und Neuenfelde. Um die Menschen im Hinterland zu schützen und ihre wirtschaftlichen Lebensgrundlagen zu sichern, hat der Senat der Stadt Hamburg 2012 ein Deicherhöhungsprogramm beschlossen, durch das alle Hochwasserschutzbauwerke in Hamburg neu bemessen werden müssen.

Für den Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich ist eine neue Höhe von 9,00/9,40 Metern über Normalhöhennull vorgesehen. Dafür muss der Deich um circa 70 Zentimeter erhöht werden. Da der Meeresspiegel im Hinblick auf den anhaltenden Klimawandel auch weiter ansteigen kann, ist es wichtig, den Deich so zu ertüchtigen, dass er auch nachträglich leicht weiter erhöht werden kann.

Im Zuge der Deichertüchtigung muss die Stadt Hamburg zudem die stark befahrene Hauptverkehrsstraße entlang des Deiches und das Entwässerungssystem erneuern. Mehr zu den Teilprojekten erfahren Sie hier.

Der Planungsraum

Der Planungsraum beginnt im Westen an der Landesgrenze zu Niedersachsen in Cranz und endet in Neuenfelde am Finkenwerder Hauptdeich West auf Höhe der Zufahrt zum Airbus-Südtor. Im Norden grenzt unmittelbar an das Planungsgebiet das Mühlenberger Loch mit seinen Schutzgebieten (FFH- Gebiet mit dem prioritären Lebensraumtyp Tideauwald, Naturschutz- und Vogelschutzgebiet) an.

Im Süden schließen landwirtschaftliche und Gewerbeflächen sowie im westlichen Bereich von Cranz Wohnbebauung an. Geteilt werden der Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich durch das Sperrwerk Estemündung.

Zahlen und Fakten

Ziel ist es, Cranz und Neuenfelde langfristig und zuverlässig vor Hochwasser zu schützen.

Auf
9–9,40 m

soll der Deich erhöht werden. Das bedeutet eine Ertüchtigung­shöhe von circa 70 cm.

2050

ist der Betrachtungs­horizont für die Bemessungs­grundlage der Hochwasserschutz­bauwerke in Hamburg.

3,2 km

Deich werden insgesamt ertüchtigt.

2026

wird das Projekt fertiggestellt.

Im Zuge der Deichertüchtigung wird auch die Verkehrssituation optimiert.

Bis zu 24.000 Kfz

pro Tag nutzen die Deichverteidigungs- und Hauptverkehrs-straße.

 

Die Menschen vor Ort konnten in einer Arbeitsgruppe ihre Hinweise und Ideen zum Projekt einbringen.

Obstanbau und (Land-)Wirtschaft vor Ort werden in den Planungsprozess eingebunden.

Ein Ergebnisbericht bündelt die Hinweise und Ideen aus der Bürgerbeteiligung.

Zeitplan

4. Quartal
2018
Vor­planung
Aktueller Stand
Entwurfs- und Genehmigungs- planung
1. Quartal
2022
Planfest­stellungs­verfahren
2023
2026
Bauphase

In der Vorplanung wurden zunächst die verschiedenen Varianten identifiziert und nach Kriterien zu Umwelt (u. a. Schutzgüter Mensch und Natur), Bau und Aufwand geprüft. Schließlich wurde die Deichertüchtigung nach binnen als Vorzugsvariante identifiziert.

In dieser Phase erfolgte die detaillierte technische Planung. Zudem erstellte das Planungsteam umfassende Umweltgutachten sowie ein ausführliches Verkehrskonzept für die spätere Bauphase.

Ein wichtiger Baustein dieser Phase war der Dialog mit den Betroffenen. Die Vorzugsvariante wurde den betroffenen Anwohner/-innen und Eigentümer/-innen im Rahmen des Dialogprozesses vorgestellt. In Arbeitsgruppensitzungen hatten Anwohner/-innen und Vertreter/-innen aus Lokalpolitik, Tourismus, (Land-)Wirtschaft und Deichsicherheit die Möglichkeit, die Vorzugsvariante zu diskutieren und ihre Hinweise und Ideen an das Planungsteam zu richten. In Gesprächen mit Eigentümer/-innen verhandelte die ReGe zudem den notwendigen Erwerb von Grundflächen. Ziel der Entwurfs- und Genehmigungsplanung war es, die Planungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Vor Einreichung der Unterlagen hat die ReGe die Anwohner/-innen und Eigentümer/-innen zu den Verfahrensdetails informiert und das Verkehrskonzept vorgestellt.

Im nächsten Schritt hat die ReGe für die Vorhabenträgerin HPA die Planunterlagen mit Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (der Behörde für Wirtschaft und Innovation) eingereicht. Die Planfeststellungsbehörde hat die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft und die weiteren Verfahrensschritte vorbereitet. Für das anschließende Anhörungsverfahren wurden allen Trägern öffentlicher Belange (z. B. Fachbehörden, Gemeinden, Verbänden) die Planunterlagen zur Verfügung gestellt. Einen Monat lang wurden zudem die Pläne öffentlich – für alle Bürger/-innen zugänglich – ausgelegt. Einwendungen konnten bis zum 7. November 2022 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden.

In der folgenden Erörterung erhalten alle Einwender die Möglichkeit, ihre Standpunkte mit dem Vorhabenträger zu diskutieren. Ziel ist ein Austausch zwischen allen Beteiligten, welcher der Planfeststellungsbehörde zusätzliche Informationen für ihre Entscheidung liefert. Die Anhörungsergebnisse werden anschließend von der Planfeststellungsbehörde abgewogen. Wenn alle Prüfaspekte erfüllt sind, erteilt sie den Planfeststellungsbeschluss.

Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, besteht Baurecht. Über alle bevorstehenden Bauarbeiten wird die Öffentlichkeit im Vorwege informiert. Die Projektplaner sind bemüht, die verkehrlichen Einschränkungen für Anwohner/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen so gering wie möglich zu halten. Betroffene werden dazu über Umleitungen frühzeitig – z. B. auf der Website oder vor Ort – informiert.

Wer plant das Projekt?

Das Projekt ist Teil des Deicherhöhungsprogramms der Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Sie ist sogenannter Bedarfsträger. Die Hamburg Port Authority (HPA), in deren Zuständigkeit die Erhöhung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeiches liegt, hat die ReGe Hamburg GmbH mit dem umfassenden Projektmanagement dieser Deichbauaufgabe beauftragt. Aufgabe der ReGe ist es, das Vorhaben von der Planung bis zur baulichen Umsetzung zu realisieren – sie ist also sogenannter Realisierungsträger. Dabei wird sie von Fachplanungsbüros unterstützt.

Auftraggeber

Realisierungsträger

GENERALPLANUNG
 

VERKEHRSPLANUNG
 

UMWELTPLANUNG
 

BAUGRUNDBERATUNG