Allgemeines

Der Schutz vor Sturmfluten ist für Hamburg von herausragender Bedeutung. In den letzten 50 Jahren – seit der Sturmflutkatastrophe vom 16. Februar 1962 – hat Hamburg durchgehend an der Verstärkung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen gearbeitet.

Der Hamburger Senat hat 2012 neue Bemessungswasserstände für den Sturmflutschutz beschlossen. Die Erhöhung um 80 cm am Pegel St. Pauli beinhaltet einen Klimazuschlag für den zu erwartenden Anstieg des Meeresspiegels. Die neuen Bemessungswasserstände bilden die Grundlage für ein neues Erhöhungsprogramm über das laufende Bauprogramm Hochwasserschutz hinaus.

Auf der Grundlage der neuen Bemessungswasserstände hat der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die aktuellen Sollhöhen ermittelt und vorgegeben. Für den Bereich Cranz und Neuenfelde wurde der zu erwartende Wasserstand mit NHN + 7,90 m festgelegt. Dementsprechend muss der Abschnitt Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich planmäßig um ca. 70 cm erhöht werden.

Der neue Deich kann voraussichtlich 2026 fertiggestellt werden.

Die Ertüchtigung des Deiches bietet einen sicheren Schutz vor Hochwasser – vor allem im Hinblick auf den voranschreitenden Klimawandel und den damit verbundenen Anstieg des Meeresspiegels. Die aktuell sanierungsbedürftigen Deichverteidigungsstraßen Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich werden im Zuge der Deicharbeiten ebenfalls ausgebaut und saniert. Eine breitere Straße bietet allen Verkehrsteilnehmer/-innen mehr Platz und Sicherheit. Auch die teils hoch belasteten Verkehrsknoten werden durch Kreisverkehre und neue Ampelschaltungen entschärft.

Zur Entwässerung des Deiches werden die Deichdrainagen erneuert und der Deichgraben ausgebaut. Der neue Deichgraben wird – wie bisher auch – die Abflüsse aus den landwirtschaftlichen Flächen aufnehmen und ableiten. Für die Frostschutzberegnung des Obstanbaus wird die Bewässerung von der übrigen Wasserwirtschaft entkoppelt und damit unabhängig gemacht.

Die Vorzugsvariante beinhaltet die Ertüchtigung des Deiches auf der Binnenseite in Erdbauweise. Die Deichachse wird dabei nach binnen verschoben. Mehr zur Vorzugsvariante erfahren Sie hier.

In der Vorplanung wurden zunächst – unter Beachtung der vorgegebenen Planungsrandbedingungen – mehrere Varianten entwickelt. In einer Entscheidungsanalyse wurden sie über eine Matrix mit definierten Kriterien bewertet und verglichen. Dazu zählten umweltfachliche Kriterien (Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Schutzgebiete etc.), technische Kriterien (Baubarkeit, Nachhaltigkeit, Baugrund etc.) und Aufwandskriterien (Bau- und Erhaltungskosten, Grunderwerb). Als Ergebnis dieser Analyse und Bewertung erwies sich die jetzige Vorzugsvariante als die beste.

Die Koordinierung mit der A 26 wäre sicher aus einigen Gesichtspunkten heraus sinnvoll, kann das Projekt Deichertüchtigung aber auch in die Länge ziehen. Die Planungen für das Deicherhöhungsprogramm in Hamburg sind komplex und sehr genau Abschnitt für Abschnitt festgelegt, da sie in Beziehung zueinanderstehen. Würde eine Maßnahme zeitlich verschoben, hätte das auch Auswirkungen auf andere. Ziel ist es mithin, so schnell wie möglich und innerhalb der nächsten vier Jahre fertig zu werden, um Deicherhöhungen an anderen Stellen in Hamburg umsetzen zu können.

Planung

Mitte der 1990er-Jahre begann die Umsetzung des „Bauprogramms Hochwasserschutz“, in dessen Rahmen die gesamte Hochwasserschutzlinie durchschnittlich um rund einen Meter erhöht wird. Heute beträgt der Bemessungswasserstand am Pegel St. Pauli NHN + 7,30 Meter. Aufgrund des Klimawandels und veränderter Tiden werden die Sollhöhen in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Modellrechnungen für alle Deichabschnitte berechnet. Unter Berücksichtigung der lokalen hydrologischen Bedingungen wie Wellenauflauf weisen die Hochwasserschutzanlagen nun Höhen von NHN + 7,50 Meter bis NHN + 9,25 Meter auf. In Cranz und Neuenfelde haben die Modellrechnungen eine Sollhöhe von 9,00 Meter NHN bis 9,40 Meter NHN ergeben.

Die Grundstücke mit Wohnbebauung am Cranzer Hauptdeich an der Landesgrenze zu Niedersachsen sind die einzigen, die direkt an der zu erneuernden Straße liegen. Da die Bewohner/-innen somit sehr stark betroffen wären, liegt an dieser Stelle ein Sonderfall vor. Um nicht in die privaten Flächen einzugreifen, wird der Deich auf Höhe der Wohnbebauung durch eine 1 Meter hohe Winkelstützwand abgefangen. Die Stützwand endet ca. auf Höhe der Grundstücksgrenze zwischen Hausnummer 46 und 47. Zudem ist geplant, den Geh- und Radweg an dieser Stelle auf der Häuserseite zu führen, sodass die Straße sogar weiter von den Häusern wegrückt als bisher.

Der Deich wird nicht steiler. Die Neigung wird in diesem Bereich 1/3 betragen, wie auch schon im Bestand. Aufgrund der nicht verfügbaren Flächen in diesem Bereich wird der Deich in einer Sonderlösung mit einer bis zu einem Meter hohen Stützwand versehen. Zusätzlich wird der Deich geringfügig Richtung Wasser verschoben. Dies erfolgt nur auf einem kurzen Abschnitt.

Eine Geländeabfangung über eine Spund- oder Winkelstützwand am Deich ist nach dem Hamburger Regelwerk für den Deichbau eine Sonderlösung, die nur in Ausnahmefällen umgesetzt werden sollte. Sie ist beim Bau und in der späteren Unterhaltung sehr kostenintensiv und erschwert die Deichverteidigung und eine spätere weitere Erhöhung. Da die Betroffenheiten an dieser Stelle besonders groß sind, kann die Sonderlösung hier auf einem kurzen Abschnitt realisiert werden. Auf der ganzen Strecke ist dies jedoch nicht möglich.

Die angesprochene Fläche gehört zum Deichgrund und hat eine wichtige Funktion für die Deichsicherheit. Die Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung – DeichO) schreibt einen Schutzstreifen von zehn Metern vor. Dieser verhindert beispielsweise, dass das Wurzelwerk der Bäume die Stabilität des Deiches gefährdet. Daher muss der Schutzstreifen erhalten bleiben.

Die Einmündung Estedeich/Cranzer Hauptdeich wäre sowohl als nicht signalisierte Einmündung als auch als Kreisverkehr leistungsfähig. Der Kreisverkehr ist verkehrstechnisch günstiger, um die Geschwindigkeit zu senken und die Unfallhäufigkeit in diesem Streckenbereich zu reduzieren. Durch den Kreisverkehr ist ebenfalls ein sicherer Linksabbiegeverkehr gewährleistet. An jedem Arm wird eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Mittelinsel angeordnet. Es ist eine öffentliche Beleuchtung der Überwege mit Beleuchtungsmasten vorgesehen.

Als Bemessungsgröße für die Dimensionierung des Kreisverkehrs wurde die Schleppkurve eines Zweigelenkbus angesetzt. Der Innendurchmesser des Kreisverkehrs beträgt 16 Meter, der Außendurchmesser 32 Meter. Der Kreisverkehr kann auch mit einem Traktor und zwei Anhängern genutzt werden.

Für das Projekt wird ein schmaler Streifen der Dreiecksfläche benötigt, der laut Deichordnung (DeichO) als Deichgrund und freizuhaltender Bereich definiert wird. Die Planung wurde mit dem Bezirksamt Harburg abgestimmt. Die Entscheidung zur zukünftigen Nutzung der Dreiecksfläche obliegt dem Bezirksamt Harburg.

Grundsätzlich ist ein Kreisverkehr immer zu bevorzugen, da er weniger unterhaltungsintensiv als eine Ampelkreuzung ist. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass ein einspuriger Kreisverkehr am Knotenpunkt Neuenfelder Hauptdeich und Neuenfelder Damm nicht leistungsfähig wäre, da für die Abwicklung der Verkehre stadteinwärts zwei Fahrstreifen notwendig sind. Ein zweispuriger Kreisel bzw. ein Kreisel mit Bypass, der leistungsfähig genug wäre, müsste sehr groß dimensioniert werden und würde erhebliche Flächen in Anspruch nehmen. Die Kreuzung mit Ampel ist somit die Vorzugslösung, um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf dem begrenzten Platz sicherzustellen.

Ziel der Planung war es grundsätzlich, eine verkehrssichere, leistungsfähige und wenig flächenintensive Lösung zu entwickeln. In der Abwägung zwischen Kreisverkehr und Ampel wurde an dieser Stelle der Ampel der Vorzug gegeben, da die erheblichen Flächenbedarfe des Kreisverkehrs nicht vereinbar mit den Planungsanforderungen des sparsamen Flächenumgangs waren.

Ein zweistreifig befahrbarer Kreisverkehr wäre mit einem Außendurchmesser von 45 Meter bis 65 Meter zu planen. Ob dieser leistungsfähig genug wäre, wurde aufgrund der unverhältnismäßig großen Flächenbedarfe nicht weiter überprüft. Die Leistungsfähigkeitsermittlung am Knoten Neuenfelder Hauptdeich / Neuenfelder Damm hat ergeben, dass sowohl eine Einmündung ohne Ampeln als auch ein Kreisverkehr nicht leistungsfähig wären.

Es wird eine zusätzliche Linksabbiegerspur aus Hamburg kommend gemäß den Vorgaben des B-Planes geben. Der Deichgraben wird im Bereich der Zufahrt verrohrt.

Verkehr

Engstellen und verkehrsbehindernde Punkte auf der Strecke können im Zuge des Vorhabens so optimiert werden, dass der Verkehr insgesamt besser fließt und lange Staus seltener entstehen. Durch eine insgesamt breitere Fahrbahn, neue Abbiegespuren, dem Kreisverkehr an der Kreuzung Cranzer Hauptdeich/Estedeich sowie einer neuen Ampelschaltung an der Einmündung Neuenfelder Hauptdeich/Neuenfelder Damm kann der Verkehr störungsfreier und sicherer fließen. Die verkehrliche Situation wird sich für alle Verkehrsteilnehmenden auf der Strecke einfacher gestalten.

Im Rahmen von Arbeitskreisen mit Anwohner/-innen kamen mehrere Hinweise, dass viele Autos mit hoher Geschwindigkeit vom Cranzer Hauptdeich auf den Cranzer Elbdeich abbiegen. Um Gefahrensituationen und Lärmbelästigung zu minimieren, ist geplant, die Zufahrt zum Cranzer Elbdeich vom Cranzer Hauptdeich umzugestalten. So kann der Verkehr dort deutlich beruhigt werden. Vom Estedeich aus wird der Cranzer Elbdeich weiter zugänglich sein. Die genaue Planung ist hier dargestellt.

Im Zuge der Verkehrsplanung wird geprüft, wie der Verkehrsfluss verbessert und gleichzeitig die Geschwindigkeit reduziert werden kann. Die Ziele können beispielswiese durch eine optimierte Ampelschaltung oder Kreisverkehre an kritischen Stellen erreicht werden.

Zudem wird die Zufahrt zum Cranzer Elbdeich baulich so verändert, dass ein Abbiegen vom Cranzer Hauptdeich nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist. Die Gefahren durch schnell fahrende Autos im Cranzer Elbdeich werden hierdurch deutlich verringert werden.

Im Rahmen der Planung wurden sowohl die bauzeitlichen Lärmemissionen vor Ort und auf den Umleitstrecken als auch die Emissionen nach Ausbau der Strecke Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich schalltechnisch untersucht. Für die Bauzeit konnte festgestellt werden, dass der Straßenverkehrslärm auf den Umleitstrecken (sowohl auf der großräumigen als auch auf der kleinräumigen Route) nur in vertretbarem Maße steigen wird. Somit sind für diese Zeit keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 

Zudem wurden die Lärmemissionen im direkten Bereich der Baustelle bewertet: Rein rechnerisch kann es hier zu Überschreitungen der Grenzwerte kommen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine Wanderbaustelle handelt. Die direkten Lärmbeeinträchtigungen sind also zeitlich sehr begrenzt. Dieser Umstand kann in der Berechnung der Lärmemissionen nicht dargestellt werden. Wir haben verschiedene Minderungsmaßnahmen geprüft, jedoch lassen sich für den kurzen Zeitraum keine sinnvollen Maßnahmen umsetzen. 

Nach dem Ausbau der Strecke konnte für ein Wohngebäude ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach festgestellt werden. Es ist nunmehr zu prüfen, inwieweit Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind und wie diese umzusetzen sind. Wir werden uns hierzu zeitnah mit dem betreffenden Eigentümer in Verbindung setzen.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung kam der Vorschlag, den Geh- und Radweg auf der Deichkrone statt neben der Straße zu führen, um so Platz einzusparen. Im Zuge der Deichertüchtigung kann die Deichkrone befestigt werden, sodass das Radfahren und Spazierengehen hier sicherer als bisher möglich sind. Die befestigte Deichkrone kann jedoch nicht den Rad- und Gehweg entlang der Straße ersetzen. Dieser muss über das ganze Jahr hinweg verkehrssicher nutzbar sein und auch bei Schnee und Eis geräumt werden. Dies kann nicht gewährleistet werden, wenn der Weg nur auf dem Deich entlangführt. Eine befestigte Deichkrone kann aber ein zusätzliches Angebot für Anwohner/-innen und Tourist/-innen schaffen – insbesondere in den Sommermonaten.

Der gemeinsame Geh- und Radweg verläuft nördlich der Deichverteidigungsstraße. Er ist 4 Meter breit und für beide Richtungen vorgesehen. Im Bereich der Einmündung des Cranzer Elbdeiches auf den Cranzer Hauptdeich wird der Geh- und Radweg über eine Sprunginsel auf die südliche Straßenseite überführt. Dort hat er eine Breite von 3,15 Meter und schließt an den Radweg in Niedersachsen an. Gleichzeitig dient der Geh- und Radweg als sogenannter Lagerstreifen zur Deichverteidigung.

Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ergeben sich für den Begegnungsverkehr für Fußgänger und Radfahrer folgende Maße:

  • Begegnung Radverkehr: 2,50 m
  • Sicherheitsstreifen: 0,75 m
  • Begegnung Fußgänger: 2,00 m
  • Summe: 5,25 m

In Kombination ist folgende Reduzierung möglich:

  • Begegnung Radverkehr: 2,00 m
  • Sicherheitsstreifen: 0,75 m
  • Begegnung Fußgänger: 1,25 m
  • Summe: 4,00 m

Der Lagerstreifen zur Deichverteidigung, der eine Regelbreite von 2,00 Meter aufweisen soll, wurde integriert, um eine möglichst platzsparende Lösung zu finden. Die Ausgestaltung wurde gemeinsam mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Die Buslinie 150 bleibt auf der Strecke erhalten. Die Haltestellen werden nahe den heutigen Standorten angelegt. Die Detailplanung ist mit den zuständigen Verkehrsbetrieben noch abzustimmen. Näheres zum Busverkehr während der Bauzeit finden Sie hier.

Die am Cranzer Elbdeich vorhandenen Senkrechtparkstände werden baulich etwa 80 Meter weiter östlich wiederhergestellt. Insgesamt sind 14 Senkrechtparkstände vorgesehen. Ein weiterer Parkplatz wird auf Höhe der Hausnummer 37 geschaffen. Für den Autohändler am Cranzer Elbdeich wird ein 22 Meter langer Längsparkstreifen als Lieferzone geplant. Außerhalb der Halteverbotszeiten werden dort vier weitere Parkplätze bereitstellt. Die vorhandenen Radstellplätze werden ebenfalls in direkter Nähe zur Bushaltestelle ersetzt.

Das Anliegen, welches beinhaltete, dass für den Bus auf dem Gelände des ehemaligen Cranzer Hofes oder im Bereich des Zusammentreffens mit dem Cranzer Hauptdeich eine Wendemöglichkeit geschaffen werden sollte, sodass er  über den Cranzer Hauptdeich zurückfahren und dann ggf. in den Estedeich einbiegen kann, wurde geprüft und mit den zuständigen Unternehmen des ÖPNV sowie dem Bezirksamt Harburg besprochen. Es wird als wichtig angesehen, die Bushaltestellen am Cranzer Elbdeich zu erhalten, um die Erreichbarkeit für die Anwohner/-innen sicherzustellen.

Grabenunterhaltungsweg und Rad- und Gehweg sind nicht kombinierbar. Der Unterhaltungsweg ist für die Unterhaltung freizuhalten. Durch die Rad- und Gehwegführung nördlich der Straße ist ein unterbrechungsfreier höhengleicher Weg möglich. Der Rad- und Gehweg schließt im Osten direkt an die Wegeführung von Rad- und Gehweg der Straße „Am Rosengarten“ an. Gemäß Deichordnung (DeichO) ist zwingend ein zwei Meter breiter Lagerstreifen zwischen Deich und Deichverteidigungsstraße anzulegen. Es ist zweckmäßig, diesen Lagerstreifen mit dem Geh- und Radweg zu kombinieren.

 

Der Knotenpunkt Neuenfelder Hauptdeich/Am Rosengarten/Airbus-Tor Süd wurde hinsichtlich der Optimierung der Leistungsfähigkeit überprüft. Er bleibt grundsätzlich erhalten, nur die Aufstelllänge des Linksabbiegers wird verlängert. Zwischen diesem Knotenpunkt und der Einmündung des Neuenfelder Damms werden drei Fahrstreifen - mit zwei Streifen stadteinwärts - geplant, wodurch die Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden deutlich verbessert wird. Ein Kreisverkehr an dieser Stelle würde nicht zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit führen und zusätzlich einen wesentlich größeren Flächenverbrauch bedeuten.

 

Im Rahmen der Planung wurde ermittelt, dass für den Cranzer Elbdeich nur für ein Gebäude ein Anspruch auf Lärmschutz „dem Grunde nach“ besteht. Dieser Anspruch wird im weiteren Verfahren überprüft.

Um Gefahrensituationen und Lärmbelästigung zu minimieren, wurde der Knotenpunkt Cranzer Hauptdeich/Cranzer Elbdeich so umgeplant, dass der Verkehr im Cranzer Elbdeich deutlich beruhigt wird. Durch die heutige Anbindung des Cranzer Elbdeichs an den Cranzer Hauptdeich können aus Westen kommende Fahrzeuge derzeit ohne abzubremsen in den Cranzer Elbdeich fahren. Der geplante Knotenpunkt sieht ein Abbremsen und ein rechtwinkliges Abbiegen in den Cranzer Elbdeich vor. Hierdurch wird die Geschwindigkeit der einbiegenden Fahrzeuge erheblich reduziert.

Der gemeinsame Geh- und Radweg verläuft nördlich der Deichverteidigungsstraße. Er ist vier Meter breit und für beide Fahrtrichtungen vorgesehen. Im Bereich der Einmündung des Cranzer Elbdeichs auf den Cranzer Hauptdeich wird der Geh- und Radweg über eine Sprunginsel auf die südliche Straßenseite überführt. Dort hat er eine Breite von 3,15 Meter und schließt an den Radweg in Niedersachsen an.

Mit der Hochbahn wurde besprochen, dass – je nach Kapazitäten der Hochbahn – ein Zubringer-Shuttle der Buslinie 150 eingesetzt werden könnte, der die Fahrgäste im Bereich zwischen dem Estebogen und dem Cranzer Elbdeich zu den dort bestehenden Haltestellen befördert. Gespräche dazu werden rechtzeitig vor Einrichtung der Umleitstrecken mit der Hochbahn aufgenommen.

Bauphase

Laut Planung soll mit der Deichertüchtigung 2023 begonnen werden. Im ersten Jahr werden Erkundungsmaßnahmen und Vorarbeiten, wie z. B. Leitungsverlegungen vorgenommen. Voraussichtlich 2026 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein.

Der Deichbau ist nur von April bis September möglich – also außerhalb der Zeiten möglicher Sturmfluten vom 15.09. bis 31.03. Um effizient zu arbeiten und die begrenzte Zeit so optimal wie möglich zu nutzen, wird in diesen Monaten an mehreren Stellen gleichzeitig gebaut werden. Die ReGe Hamburg ist bemüht, die Belastungen für die Anwohner/-innen sowie den durchlaufenden Verkehr so gering wie möglich zu halten. Über Verkehrsbehinderungen informiert die ReGe Hamburg frühzeitig und umfassend.

Grundsätzlich sind keine langen oder großräumigen Vollsperrungen geplant, höchstens tageweise oder am Wochenende, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Die Maßnahmen werden vor Ort durch eine vorherige Beschilderung angekündigt. Auch auf der Website und über lokale Medien weisen wir auf anstehende Maßnahmen wie Sperrungen hin. Zudem wird überlegt, einen Baustellen-Newsletter einzurichten, über den sich Interessierte direkt informieren können.

Derzeit wird von einer dreijährigen Bauzeit ausgegangen, wobei die Hauptbautätigkeiten - bedingt durch die Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes - nur in der sturmflutfreien Zeit (April bis September) stattfinden können. Im ersten Jahr werden beide Fahrtrichtungen aufrechterhalten. Im zweiten und dritten Jahr wird während der ausschließlich im Sommerhalbjahr liegenden Bauzeit die Fahrtrichtung von Ost nach West erhalten, die Gegenfahrtrichtung wird umgeleitet. Tageweise können für bestimmte Baumaßnahmen ggf. Vollsperrungen erforderlich werden. Im Winterhalbjahr können beide Fahrtrichtungen genutzt werden.

Näheres zur Verkehrsführung während der Bauzeit finden Sie hier.

Für die Buslinienführung in der Bauzeit werden Konzepte mit den für den ÖPNV zuständigen Unternehmen (KVG Stade GmbH & Co. KG, Hamburger Hochbahn AG) abgestimmt, so dass die Anbindung der Anwohner*innen sichergestellt ist.

Näheres zum Busverkehr während der Bauzeit finden Sie hier.

Die ReGe Hamburg ist bemüht, die Belastungen für Anwohner/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen so gering wie möglich zu halten. Das Konzept wird mit den Ländern Hamburg und Niedersachsen abgestimmt, um auch andere Baustellen im Umfeld zu berücksichtigen. Dabei soll eine Vollsperrung möglichst vermieden bzw. für bestimmte Bauvorgänge möglichst kurz gestaltet werden. Näheres zur Verkehrsführung während der Bauzeit finden Sie hier.

Ja, die ReGe Hamburg steht im Austausch mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem Deichverband II. Meile sowie dem Landkreis Stade und stimmt sich eng mit ihnen ab.

Diese Frage kam im Zuge der Bürgerbeteiligung auf und basiert auf der Annahme, dass die Straße nur bei einer Deichertüchtigung nach binnen saniert wird und der Verkehr durch die Baustellen dann stärker beeinträchtigt werden würde. Die Erneuerung der Straße ist erforderlich aufgrund des jetzigen schlechten baulichen Zustands und durch die Erneuerung der Deichentwässerung unausweichlich. Sie ist also unabhängig von der Variantenwahl.

Für den bauzeitlichen Verkehr wurden verschiedene Möglichkeiten intensiv untersucht und besprochen. Die jetzige Lösung sieht vor, dass der Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich im 2. und 3. Baujahr nur einspurig von Ost nach West befahrbar sind. Die zuständige Polizeidirektion hat klar ihre Bedenken zu einer tageszeitlich wechselnden Einbahnstraßenregelung geäußert. Aus ihrer Sicht ist diese nicht umsetzbar. 

Die Einbahnstraßenregelung betrifft nur den Streckenabschnitt vom Neuenfelder Damm bis zur Landesgrenze Niedersachen auf einer Länge von ca. 2,7 Kilometern. Die Umleitung muss jedoch bereits von der Yachthafenstraße erfolgen, da andernfalls im Bereich zwischen Yachthafenstraße und Landesgrenze eine Sackgassensituation entstehen würde und keine abführende Straße im Bereich der Landesgrenze vorhanden wäre. Für Anliegerverkehre wird die Zufahrt jedoch weiterhin möglich sein: Die Ortslage von Cranz ist zum Beispiel alternativ über die Strecke Königreicher Straße – Leeswig – Estedeich erreichbar.

Die Einrichtung eines Blockverkehrs (beispielweise im 5-Minuten-Takt) im Bereich der Baustelle ist aufgrund der Streckenlänge (2,7 Kilometer) und der kreuzenden Straßen nicht genehmigungsfähig. Auch für Feuerwehr und Noteinsätze muss die Strecke zu jeder Zeit schnell und unkompliziert befahrbar sein. Außerdem gilt es zu bedenken, dass auch der Baustellenverkehr koordiniert werden muss. Die Einbahnstraßenregelung von Ost nach West wird als Konzept in die Planfeststellungsunterlagen aufgenommen. Vor Baubeginn findet eine erneute Überprüfung statt.

Als Vorhabenträger kann die ReGe Umleitungen sowie Tonnage-Begrenzungen ausschildern und Empfehlungen geben. Zur Überwachung und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Polizei zuständig. Für die Baustellentransporte wird vertraglich geregelt, dass die Tonnagevorgaben zwingend einzuhalten sind und die großräumige Umleitstrecke zu nutzen ist.

Es wird eine Ersatzfahrbahn parallel zum Neuenfelder Hauptdeich innerhalb der städtischen Flächen eingerichtet. Diese leitet die Verkehre je nach Bauphase nördlich oder südlich um den direkten Baubereich herum.

Die Baumaßnahme hat keine Auswirkungen auf die Fährverbindung Cranz-Blankenese. Jedoch sind die Busverbindungen zu den Anlegern beeinträchtigt:

Anlegestelle Neuenfelde am Sperrwerk Estemündung:
Während der Einbahnstraßenregelung besteht am Sperrwerk Estemündung nur eine Busverbindung in Richtung Westen – analog zur vorgesehenen Fahrtrichtung für die Einbahnstraße.

Anlegestelle Cranz:
In Cranz könnte man bei Bedarf einen Zubringer (Shuttle) vorsehen, der die Fährgäste zu den Haltestellen in Cranz sowie zum Anschluss an die Buslinie 150 in Neuenfelde (und umgekehrt) befördert. Die Verbindung erfolgt fußläufig über die Brücke „Am Alten Estesperrwerk“. Gespräche dazu werden rechtzeitig vor Einrichtung der Umleitstrecken mit der Hochbahn aufgenommen.

Grundsätzlich sollen Radfahrer/-innen entlang der im Bau befindlichen Strecke fahren können. Die Wegeführung ändert sich mit den Baujahren (siehe Folie 35 in der Präsentation). Im ersten Baujahr wird der Neuenfelder Fährdeich ertüchtigt, wodurch sich auch die Fahrbahnzustände verbessern (z. B. von Pflaster auf Asphalt).

Während der Bauzeit müssen Verkehre umgeleitet werden. Es wurde versucht, die zusätzliche Belastung zu minimieren, indem eine Einbahnstraße am Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich offengehalten wird. Aufgrund der Enge des Baufeldes ist dies ein enormer Kraftakt, den die Baustelle leisten muss. Eine Vollsperrung würde das Bauen erheblich vereinfachen. Dies sollte aber vermieden werden, um die Anwohner/-innen so wenig wie möglich zu belasten. Eine weitere Optimierung fand darin statt, dass beide Deichabschnitte parallel gebaut werden, um den Zeitraum der Arbeiten so kurz wie möglich zu halten.

Tideauwald

Der Tideauwald ist Teil des Mühlenberger Lochs, welches ein Naturschutzgebiet sowie EU-Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet Bestandteil von „Natura 2000“ ist. „Natura 2000“ bezeichnet ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Gebieten zum Schutz der heimischen Natur in Europa. Der Tideauwald erstreckt sich entlang des Ufers des Mühlenberger Lochs und ist eine Besonderheit in dem Gebiet: Das Biotop zählt zu den artenreichsten und vitalsten Lebensräumen Europas. Vor allem in Mitteleuropa sind Tideauwälder jedoch sehr selten geworden. Aus diesem Grund ist der besondere Schutz der Tideauwälder in den FFH-Richtlinien verankert.

Das deutsche Naturschutzgesetz regelt den Erhalt von FFH-Gebieten äußerst streng und lässt nur sehr geringe Spielräume zu. Ein Eingriff in den Tideauwald für die Deichertüchtigung wird nach dem Bundesnaturschutzgesetz als eine erhebliche Beeinträchtigung bewertet, da er mehr als 1 Prozent der Fläche des Lebensraumes in Anspruch nehmen würde und damit über der Erheblichkeitsschwelle läge. Auch gibt es nach § 34 BNatSchG mit der Deichertüchtigung nach binnen eine zumutbare Alternative. Dies sind die Prüfschritte für eine Ausnahmeregelung:

 

„Natura 2000“ steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll. Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen zwei gesetzliche Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. In diesen Richtlinien werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (kurz: FFH-Gebiete) sind also Flächen, die für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ausgewählt wurden.

Das Mühlenberger Loch ist Naturschutzgebiet sowie EU-Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet Bestandteil von „Natura 2000“. Eine Besonderheit im Gebiet Mühlenberger Loch ist der sogenannte Tideauwald, der sich entlang des Ufers erstreckt: Dieses Biotop zählt zu den artenreichsten und vitalsten Lebensräumen Europas. Vor allem in Mitteleuropa sind Tideauwälder jedoch sehr selten geworden. Aus diesem Grund ist der besondere Schutz der Tideauwälder in den FFH-Richtlinien verankert.

Bisher gab es keine Bestandserfassung. Bei absehbarer Gefahr für die Deichsicherheit werden durch die HPA einzelne Bäume entnommen.

Die Fläche gehört zum Deichgrund und hat eine wichtige Funktion für die Deichsicherheit. Die Hamburger Deichordnung schreibt einen Schutzstreifen von 10 Metern vor. Dieser verhindert beispielsweise, dass das Wurzelwerk der Bäume die Stabilität des Deiches gefährdet. Daher muss der Schutzstreifen weiter erhalten bleiben.

Das geltende Naturschutzrecht untersagt einen Eingriff in den Tideauwald. Als Eingriff wird jede erhebliche Veränderung des Bestands gewertet. Dies schließt auch die Idee ein, die bestehenden Bäume zu roden und wenige Meter weiter neue Bäume anzupflanzen.

Grunderwerb

Aufgrund der beengten Platzsituation im gesamten Planungsraum ist das Projekt ein planerischer Sonderfall. Es gibt keine nutzungsfreien Flächen zwischen Deich, Straße und privaten bzw. (land-)wirtschaftlichen Flächen, sodass jeder Meter sorgsam geplant werden muss. Die ReGe Hamburg ist sich der besonderen Situation bewusst und ist bemüht, die Interessen so gut wie möglich abzuwägen. Die Herausforderung dabei ist es, die richtige Balance zwischen der Deichsicherheit und damit dem Hochwasserschutz, den Interessen der Betroffenen und dem Naturschutz zu finden. 

Für das Vorhaben ist der Erwerb von 41 Flurstücken aus Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnbebauung notwendig. Dazu hat die ReGe Hamburg ausführliche Gespräche mit den betroffenen Eigentümer/-innen geführt. Gemeinsam haben wir eine Einigung zum einvernehmlichen Erwerb der für die Maßnahme sowie für den vorsorgenden Hochwasserschutz benötigten Flächen erzielt und einen entsprechenden Konsensvertrag unterzeichnet.

Die ReGe Hamburg ist auf die betroffenen Grundeigentümer/-innen zugegangen und den Grunderwerb verhandelt. Gemeinsam haben wir eine Einigung zum einvernehmlichen Erwerb der für die Maßnahme sowie für den vorsorgenden Hochwasserschutz benötigten Flächen erzielt und einen entsprechenden Konsensvertrag unterzeichnet.

Entwässerung

Der Binnendeichgraben übernimmt heute eine wichtige Funktion für die Be- und Entwässerung binnenseitiger Flächen. Er muss im Zuge der Deichanpassung versetzt und seine wasserwirtschaftliche Funktion neu geregelt werden. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Erneuerung der Deichentwässerung
  • Maßnahmen zur Behandlung der Straßenabwässer
  • Anpassung des Siel- und Schöpfwerkes Neuenfelde
  • Verlegung des Deichgrabens.

Das Siel- und Schöpfwerk Neuenfelde bleibt bestehen. Im Zuge der Deicherhöhung müssen lediglich die Schützenhäuser im Deichkörper an die neue Deichhöhe angepasst werden. Zusätzlich ist vorgesehen, die Bausubstanz zu ertüchtigen und die Verschlussorgane sowie die Stromversorgung zu erneuern. 

Das Beregnungswasser bekommt eine eigene Leitung und ist zukünftig unabhängig vom Deichgraben, sodass keine Mischung stattfindet.

Dieses wird über die Binnenböschung in den Deichgraben geführt. Die Reinigung wird durch die Filtrierung des Straßenwassers innerhalb der oberen Bodenschichten der Binnenböschung erzielt. Der Nachweis der Reinigungsleistung ist in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt.

Planung und Beteiligung

Sogenannte Planfeststellungsverfahren sind (Bau-)Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Sie dienen der verwaltungsmäßigen Bewältigung solch komplexer, raumbezogener Vorhaben und befassen sich mit deren Einordnung in die vorhandene Fläche sowie in die Umwelt. Das Planfeststellungsverfahren reiht sich in einen Ablauf verschiedener Phasen ein, an deren Ende der eigentliche Bau des Infrastrukturprojektes steht: die Vorplanung, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie das behördliche Planfeststellungsverfahren. Infos zu den einzelnen Phasen finden Sie im Zeitplan zum Vorhaben. Wenn die Planungen von der Planfeststellungsbehörde genehmigt wurden, wird der Planfeststellungsbeschluss erteilt. Erst dann besteht Baurecht.

Die Planfeststellungsunterlagen wurden im April 2022 bei der Planfeststellungsbehörde zu einer ersten Prüfung eingereicht. Nach Einarbeitung von Hinweisen wurde die finale Fassung des Antrags am 16.08.2022 eingereicht. Damit wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens haben Betroffene die Gelegenheit, gegen die Planungen schriftlich Einwendungen zu erheben. Das ist möglich, nachdem der Vorhabenträger bei der Planfeststellungsbehörde den Antrag auf Planfeststellung eingereicht hat und die Behörde – nach Prüfung auf Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen – die Beteiligung der Öffentlichkeit startet. Dann werden die Planunterlagen für einen Monat ausgelegt, die Einwendungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Termine werden auf dieser Website und über die Medien bekannt gegeben.

Einwendungsberechtigt ist jeder, der sich von der Planung betroffen fühlt. Einwendungen sind innerhalb der vorgesehenen Frist bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen. Bei den Einwendungen bedarf es keiner bestimmten Form, sie können also formlos eingereicht werden. (Sie müssen allerdings den vollständigen Namen, die Anschrift und ein Datum enthalten).

Neuigkeiten zum Projekt und vor allem zur späteren Bauphase werden auf dieser Webseite und als Pressemitteilungen bekannt gegeben. Für Fragen und Anregungen steht die Projektleiterin Frau Nina Oncken (040 38088032, nina.oncken@rege-hamburg.de) zur Verfügung.

Die HPA und die ReGe berichten regelmäßig im Regionalausschuss Süderelbe der Bezirksversammlung Harburg zum Projekt. Ebenfalls fanden Arbeitskreise statt, an denen die Vorsitzende des Regionalausschusses Süderelbe teilgenommen hat. Der Ergebnisbericht befindet sich hier (https://hochwasserschutz-cnh.de/fileadmin/user_upload/PDF/Ergebnisbericht_Arbeitsgruppe_CNH.pdf).

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Dann kontaktieren Sie uns:

Projektleitung

Nina Oncken

ReGe Hamburg
Projekt-Realisierungs­gesellschaft mbH
Überseeallee 1
20457 Hamburg

Telefon: 040 38088032
Mobil: 0176 17181907

E-Mail: nina.oncken@rege-hamburg.de


Ansprechpartnerin für Grunderwerb

Corinna Dumke

ReGe Hamburg
Projekt-Realisierungs­gesellschaft mbH
Überseeallee 1
20457 Hamburg

Telefon: 040 38088033
Mobil: 0176 17181901

E-Mail: corinna.dumke@rege-hamburg.de